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Selbstverpflichtung |
Wir, Hilfe für hungernde Kinder gemeinnützige Gesellschaft mbH
verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Hilfe für hungernde Kinder gemeinnützige Gesellschaft mbH, Buchenhain 24, 30629 Hannover, Gründungsjahr 2003
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden
siehe Tätigkeitsbericht 2010
siehe Gesellschaftsvertrag (pdf)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als
steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Finanzamt Hannover-Nord, Steuer-Nr.25/206/20786 vom 26.07.2005
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Kornelia Rust-Bulmahn Geschäftsführerin
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
siehe Tätigkeitsbericht 2010
6. Personalstruktur:
1 Vollzeitmitarbeiterin (Geschäftführerin)
1 Teilzeitmitarbeiterin (20 Std./Wo.)
1 geringfügig Beschäftigter
ca. 20 ehrenamtliche Mitarbeiter
7. Mittelherkunft:
Spenden und Förderbeiträge
siehe Jahresabschluss 2009 (rtf) / Gewinn- und Verlustrechnung 2009 (pdf)
siehe Mittelherkunft und deren Verwendung 2009 (pdf)
siehe Mittelherkunft und deren Verwendung 2010 (pdf)
8. Mittelverwendung:
siehe Jahresabschluss 2009 (rtf) / Gewinn- und Verlustrechnung 2009 (pdf)
siehe Mittelherkunft und deren Verwendung 2009 (pdf)
siehe Mittelherkunft und deren Verwendung 2010 (pdf)
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
keine
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreszuwendungen ausmachen
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10% Prozent
unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
Children for a better world e.V. 75.000?
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unserem Steuerberater kontrolliert.
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